Die Motorrad-Führerscheine Klasse A und A1
Bevor Ihr Euch in die Kurven legen könnt, legen wir uns für Euch ins Zeug – mit einer fundierten Ausbildung auf dem Zweirad!
Begonnen wird die praktische Ausbildung auf dem Übungsplatz – mit Ausweich- und Bremsübungen, verschiedenen Slalomfahrten und Kreisfahrten. Wie auch in der Klasse B hängt die Anzahl der Übungsstunden sehr vom Können des Fahrers ab und kann daher in der Anzahl variieren.
Die 12 Pflichtstunden (jeweils 45 Minuten) bestehen aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. In der Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff erforderlich. Wenn ihr den Motorradschein mit dem Autoführerschein kombiniert, müsst ihr den Grundstoff nur einmal machen.
Die Klasse A1 – ab 16 Jahren
- Beinhaltet AM
- Direkter Erwerb
- Ab 16 Jahre
- Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
Die Klasse A2 – ab 18 Jahren
- Beinhaltet A1, AM
- Direkter Erwerb
- Ab 18 Jahre
- Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Die Klasse A – ab 20 / 24 Jahren
- Beinhaltet AM, A1, A2
- direkter Erwerb
- ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
- Keine Befristung der Besitzdauer
- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
Länger nicht mehr auf dem Bock gesessen?
Für Wiedereinsteiger bieten wir Übungsfahrten an, damit Ihr schnell wieder in die Fahrroutine hineinfindet. Informationen hierzu könnt ihr telefonisch oder per eMail erfragen.